Maskenpflicht sowie 3G-Zugangsmodelle haben weiterhin für die Vereinsräumlichkeiten/Bootshaus im Rahmen des Hausrechts bestand.
Trotz des Wegfalls der Corona-Einschränkungen appellieren wir an alle Mitglieder, auch weiterhin umsichtig und verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen.
Die für den Wegfall der Corona-Beschränkungen maßgebliche Corona-Verordnung ist hier abrufbar und gilt vorerst bis zum 30. April 2022.